Strafe für verbotene Mietrechtsablöse : VfGH G 276/94 v.4.12.1995

(MRG § 27) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei einer Verwaltungsstrafe für eine verbotene Ablöse für die Aufgabe eines Mietrechts an einer Wohnung die Mindeststrafe auch die Höchststrafe darstellen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (50 (1996) Nr.4766)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
343.271 Geldstrafe
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-881493 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage