Strafe für verbotene Mietrechtsablöse : VfGH G 276/94 v.4.12.1995
(MRG § 27) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei einer Verwaltungsstrafe für eine verbotene Ablöse für die Aufgabe eines Mietrechts an einer Wohnung die Mindeststrafe auch die Höchststrafe darstellen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (50 (1996) Nr.4766)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
343.271 Geldstrafe 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht | Dokument Nr. A-881493 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |