Abfertigungsbemessung bei echter Nettolohnvereinbarung : OGH 8 Ob A 214/96 v.13.6.1996
Einem Arbeitnehmer steht bei einer echten Nettolohnvereinbarung die Abfertigung nur auf der Bemessungsgrundlage des Nettoentgeltes zu. Es geht nicht an, dass ein Vertragspartner die getroffene Vereinbarung jeweils so auslegt, wie es für ihn vorteilhaft ist (Rosinentheorie).
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (50 (1996) Nr.4766)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.215.63 Nettolohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer | Dokument Nr. A-881491 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |