Gesetze: Wer zahlen muss, soll auch mitreden dürfen : Schlögl legt Entwurf für "Konsultationsmechanismus" zwischen Bund und Ländern vor

Sämtliche Gesetzesentwürfe des Bundes, die finanzielle Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften haben, können innerhalb einer Begutachtungsfrist beeinsprucht werden. Eine analoge Regelung wird für Landesgesetze vereinbart, die die finanziellen Interessen des Bundes berühren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Rauscher, Magdalena
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
323.172 Föderalismus
657.47 Kosten
65.011.4 Wirtschaftlichkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sämtliche Gesetzesentwürfe des Bundes, die finanzielle Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften haben, können innerhalb einer Begutachtungsfrist beeinsprucht werden. Eine analoge Regelung wird für Landesgesetze vereinbart, die die finanziellen Interessen des Bundes berühren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog