Gesetze: Wer zahlen muss, soll auch mitreden dürfen : Schlögl legt Entwurf für "Konsultationsmechanismus" zwischen Bund und Ländern vor
Sämtliche Gesetzesentwürfe des Bundes, die finanzielle Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften haben, können innerhalb einer Begutachtungsfrist beeinsprucht werden. Eine analoge Regelung wird für Landesgesetze vereinbart, die die finanziellen Interessen des Bundes berühren.
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Veröffentlicht in: | Kurier |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
323.172 Föderalismus 657.47 Kosten 65.011.4 Wirtschaftlichkeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.134 Gesetzgebung | Dokument Nr. A-881486 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |