Gesetze: Wer zahlen muss, soll auch mitreden dürfen : Schlögl legt Entwurf für "Konsultationsmechanismus" zwischen Bund und Ländern vor

Sämtliche Gesetzesentwürfe des Bundes, die finanzielle Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften haben, können innerhalb einer Begutachtungsfrist beeinsprucht werden. Eine analoge Regelung wird für Landesgesetze vereinbart, die die finanziellen Interessen des Bundes berühren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Rauscher, Magdalena
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
323.172 Föderalismus
657.47 Kosten
65.011.4 Wirtschaftlichkeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 340.134 Gesetzgebung Dokument Nr. A-881486 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage