Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Anwendungsbereich des Art.69 Abs.4 VO 1408/71 : EuGH Rs. C-170/95 v.13.6.1996, Calogero Spataro

Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 betrifft nicht den Erwerb, sondern das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der nach Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels festgelegten Dreimonatsfrist nach Belgien zurückkehrt. Diese Bestimmung lässt es nicht zu,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.7/8 S.125-127)
Ort / Verlag / Datum:01.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 betrifft nicht den Erwerb, sondern das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der nach Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels festgelegten Dreimonatsfrist nach Belgien zurückkehrt. Diese Bestimmung lässt es nicht zu, dass einem Arbeitslosen, der zum Zeitpunkt seines Antrags die nach den belgischen Rechtsvorschriften für den Erwerb des Leistungsanspruchs erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ein solcher Anspruch versagt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog