Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Anwendungsbereich des Art.69 Abs.4 VO 1408/71 : EuGH Rs. C-170/95 v.13.6.1996, Calogero Spataro
Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 betrifft nicht den Erwerb, sondern das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der nach Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels festgelegten Dreimonatsfrist nach Belgien zurückkehrt. Diese Bestimmung lässt es nicht zu,...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.7/8 S.125-127)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.07.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 betrifft nicht den Erwerb, sondern das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der nach Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels festgelegten Dreimonatsfrist nach Belgien zurückkehrt. Diese Bestimmung lässt es nicht zu, dass einem Arbeitslosen, der zum Zeitpunkt seines Antrags die nach den belgischen Rechtsvorschriften für den Erwerb des Leistungsanspruchs erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ein solcher Anspruch versagt wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |