Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Anwendungsbereich des Art.69 Abs.4 VO 1408/71 : EuGH Rs. C-170/95 v.13.6.1996, Calogero Spataro

Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 betrifft nicht den Erwerb, sondern das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der nach Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels festgelegten Dreimonatsfrist nach Belgien zurückkehrt. Diese Bestimmung lässt es nicht zu,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.7/8 S.125-127)
Ort / Verlag / Datum:01.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-880883 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage