Orderscheckabkommen : OGH 2 Ob 533/95 v.24.5.1995

Das deutsche Orderscheckabkommen gilt nicht für eine österreichische Bank, die in dem zum deutschen Währungsgebiet gehörenden Kleinen Walsertal tätig ist. Zum Mitverschulden der bezogenen Bank. Der Bereicherungsanspruch der bezogenen deutschen Bank gegen die österreichische Inkassobank ist nach deut...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.150-154)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
341.9 Privatrecht, internationales
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-880613 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage