Rechtzeitigkeit der Tilgung von Beitragsschulden : VwGH 94/08/0153 (früher: 92/08/0102) v.28.11.1995

(ASVG § 58, § 59, ABGB § 905) / SV-Beitragsschulden sind Bringschulden und nur dann rechtzeitig entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Fälligkeit bei der Gebietskrankenkasse eingezahlt sind. Im Fall der Vorschreibung der Beiträge durch die Krankenkasse tritt die Fälligkeit der Beiträ...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
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Region:Österreich
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