Lenkzeiten für Fahrer privater Müllabfuhrunternehmen : EuGH C-335/94 v.21.3.1996

Für das deutsche AG, das mit der Bussgeldsache befasst ist, stellte sich die Frage, ob die Ausnahmevorschrift des Art.4 Nr.6 auch auf private Unternehmen, die im Auftrag einer Kommune Müll abtransportieren, anwendbar sein kann. Der EuGH hat dies bejaht und zudem festgestellt, dass in den von der Ver...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (7 (1996) Nr.14 S.443-444)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer
351.712 Auftrag, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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