Telearbeit: Nur mit Kollektivvertrag : Die Gefahr, vor allem bei leitenden Mitarbeitern, besteht in der einseitigen "Abschaltbarkeit": Den Computer kann man abschalten, aber nicht die Führungskraft sich selber und so ist der Selbstausbeutung Tür und Tor geöffnet

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft für alle (BAWAG) A ((1996) Nr.6/7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.794 Heimarbeit
331.021F Bildschirmarbeit
007.5 EDV
384 Telekommunikation
007.5 Informationstechnik
331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohnpolitik
331.82 Arbeitsbedingungen
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
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