Solidarhaftung für Grundwassersanierung, nicht für Kommissionsgebühren : VwGH 91/07/0070, 0071 v.14.12.1995
Anders als im Fall § 31 Abs.3 WRG ist bei der Vorschreibung sonstiger Barauslagen und von Kommissionsgebühren gem. § 76 Abs.3 AVG von einer Verschuldenshaftung auszugehen, wobei der Gesamtbetrag gem. § 76 Abs.3 AVG auf alle Ersatzpflichtigen derart aufzuteilen ist, dass jeder nur den ihm auferlegten...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.7)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.79 Wasserrecht
347.51 Haftpflicht 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.79 Wasserrecht | Dokument Nr. A-880007 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |