Solidarhaftung für Grundwassersanierung, nicht für Kommissionsgebühren : VwGH 91/07/0070, 0071 v.14.12.1995

Anders als im Fall § 31 Abs.3 WRG ist bei der Vorschreibung sonstiger Barauslagen und von Kommissionsgebühren gem. § 76 Abs.3 AVG von einer Verschuldenshaftung auszugehen, wobei der Gesamtbetrag gem. § 76 Abs.3 AVG auf alle Ersatzpflichtigen derart aufzuteilen ist, dass jeder nur den ihm auferlegten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.79 Wasserrecht
347.51 Haftpflicht
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.79 Wasserrecht Dokument Nr. A-880007 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage