Unfallversicherungsschutz bei Nachfeiern nach einer Betriebsveranstaltung : OGH 10 Ob S 246/95 v.12.3.1996
Begann der offizielle Teil der Weihnachtsfeier um 16.00 Uhr und endete um ca. 18.00 Uhr, verliert auch der daran anschliessende "inoffizielle" Teil der Weihnachtsfeier zunächst nicht den Charakter eine betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung / Wird das Zusammensein jedoch über einen erheb...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.07.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
331.17 Sozialleistung, betriebliche 331.823 Arbeitsunfall 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Begann der offizielle Teil der Weihnachtsfeier um 16.00 Uhr und endete um ca. 18.00 Uhr, verliert auch der daran anschliessende "inoffizielle" Teil der Weihnachtsfeier zunächst nicht den Charakter eine betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung / Wird das Zusammensein jedoch über einen erheblich längeren Zeitraum ausgedehnt, also z.B. bis nach Mitternacht oder wie hier bis 2.00 Uhr früh, dient das spätere Verweilen nur noch der privaten Geselligkeit und verliert den dienstlichen Zusammenhang / An dieser Beurteilung ändert die Tatsache nichts, dass der verletzte Dienstnehmer Mitglied der Personalvertretung (Betriebsrat) ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |