Unfallversicherungsschutz bei Nachfeiern nach einer Betriebsveranstaltung : OGH 10 Ob S 246/95 v.12.3.1996

Begann der offizielle Teil der Weihnachtsfeier um 16.00 Uhr und endete um ca. 18.00 Uhr, verliert auch der daran anschliessende "inoffizielle" Teil der Weihnachtsfeier zunächst nicht den Charakter eine betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung / Wird das Zusammensein jedoch über einen erheb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
331.17 Sozialleistung, betriebliche
331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-880001 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage