Integrationshilfe ist keine Subvention : Mit der Aktion 8000 sollen nicht Vereine gefördert, sondern Langzeitarbeitslose eingegliedert werden
Um Missverständnisse auszuräumen, wurde die Aktion 8000 überarbeitet und durch die "Gemeinnützige Eingliederungsbeihilfe" ersetzt. Nach wie vor werden Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose bei gemeinnützigen Beschäftigungsträgern vom Arbeitsmarktservice gefördert.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.06.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.61 Arbeitsmarktförderung
338.98 Subvention 331.6F Arbeitslosigkeit: Akademiker 061.2 Verein 331.96 Arbeitsamt 331.96 Arbeitsmarktverwaltung 331.96 Arbeitsvermittlung 657.471.12 Lohnkosten |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.61 Arbeitsmarktförderung | Dokument Nr. A-878010 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |