Gemeindewohnungen in Familien-"Besitz"

Der (die) Nachmieter(in) muss das 17.Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Jahren den ordentlichen Wohnsitz in Wien haben. Der (die) bisherige Mieter(in) muss aus der Wohnung ausziehen. Der (die) neue Mieter(in) muss den bisherigen Wohnsitz aufgeben. Sollten nach dem Tod des Mieters mehrere...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Faymann, Werner
Klassifikation:351.778.532 Gemeindewohnung
351.778.532 Wohnbaugenossenschaft
347.453 Mietrecht
347.65/.68 Erbrecht
351.778.56 Wohnungsbedarf
Region:Österreich
Wien
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Ablageschlagwort: 351.778.532 Gemeindewohnung Dokument Nr. A-877516 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage