Keine schlechtere Bezahlung aus sozialen Gründen : 5 AZR 84/95, 5 AZR 880/94 v.1.11.95
Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG festgestellt, dass Teilzeitarbeitnehmer nicht deswegen in der Bezahlung schlechter gestellt werden dürfen, weil sie aufgrund eines Hauptberufs oder eines Altersruhegeldes bereits eine Existenzgrundlage haben.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 19.06.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit | Dokument Nr. A-877295 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |