Zum Bürgerregress gegenüber dem Ausfallsbürgen gemäss § 98 EheG : OGH 4 Ob 589/95 v.21.11.1995

Der OGH hat ausgesprochen, dass die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf den bloss als Ausfallsbürgen haftenden Ehegatten nicht für den Bürgen gilt, der neben den Ehegatten die Haftung für die Schuld übernommen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.4 S.154-155)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein