Zum Bürgerregress gegenüber dem Ausfallsbürgen gemäss § 98 EheG : OGH 4 Ob 589/95 v.21.11.1995
Der OGH hat ausgesprochen, dass die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf den bloss als Ausfallsbürgen haftenden Ehegatten nicht für den Bürgen gilt, der neben den Ehegatten die Haftung für die Schuld übernommen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.4 S.154-155)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit 347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft | Dokument Nr. A-877115 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |