Zum Bürgerregress gegenüber dem Ausfallsbürgen gemäss § 98 EheG : OGH 4 Ob 589/95 v.21.11.1995

Der OGH hat ausgesprochen, dass die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf den bloss als Ausfallsbürgen haftenden Ehegatten nicht für den Bürgen gilt, der neben den Ehegatten die Haftung für die Schuld übernommen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.4 S.154-155)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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