Kompliziertes Einstellen von Auslands-Volontären : Arbeitsinspektorat kontrolliert mehr / Ausländische Volontäre fallen jetzt unter das Ausländerbeschäftigungsgesetz

Ein Beispiel: Ein ausländischer Schüler einer Bauhochschule wird künftig keinem Hilfsarbeiterjob am Bau als Praktikum mehr nachgehen können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.7 Ferialpraxis
371.217.4 Ferienarbeit
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.116 Arbeitsverhältnis
331.94 Arbeitsinspektorat
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche
Region:Österreich
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