Haftungsausschluss in Allgemeinen Reisebedingungen : OGH 6 Ob 503/96 v.11.1.1996

Eine in Allgemeinen Reisebedingungen enthaltene Beschränkung der Haftung bei Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit konnte jedenfalls bis zur Geltung der KSchG-Nov BGBl 1993/247 wirksam vereinbart werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Reisevertrag
65.02 Geschäftsbedingung
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Ecolex (7 (1996) Nr.5)