Haftungsausschluss in Allgemeinen Reisebedingungen : OGH 6 Ob 503/96 v.11.1.1996
Eine in Allgemeinen Reisebedingungen enthaltene Beschränkung der Haftung bei Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit konnte jedenfalls bis zur Geltung der KSchG-Nov BGBl 1993/247 wirksam vereinbart werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.5)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Reisevertrag
65.02 Geschäftsbedingung 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Ecolex (7 (1996) Nr.5)
Ecolex (7 (1996) Nr.5)