Aufwandersatz : OLG Wien 9 Ra 116/95 v.20.10.1995, Revision unzulässig

Werden mit einem Amateurfussballer Beträge als Aufwandersatz vereinbart und nicht als Arbeitsentgelt, kann der Aufwandersatz nur dann zustehen, wenn der Aufwand tatsächlich in Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen entstanden ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
331.116 Arbeitsvertrag
331.2 Honorar
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 796:34.09 Sport: Rechtsprobleme Dokument Nr. A-876350 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage