Betriebskrankenkassenzuständigkeit bei Ausscheiden von Betrieben : VwGH 94/08/0110 v.17.10.1995

(ASVG § 23, § 433) / Scheidet ein Betrieb aus dem Zuständigkeitsbereich einer Betriebskrankenkasse aus, bleibt diese für die Dienstnehmer des ausgeschiedenen Betriebs nur dann zuständig, wenn die Dienstverhältnisse zum Betriebsunternehmer der Betriebskrankenkasse aufrecht bleiben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenkasse
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenkasse Dokument Nr. A-876248 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage