Verletzung der Menschenwürde am Arbeitsplatz : OGH 8 Ob A 302/95 v.12.10.1995

Die Beleidigung eines Arbeitskollegen durch einen Arbeitnehmer, der sich durch den Pkw des Beleidigten am Wegfahren vom Firmenparkplatz behindert fühlte, durch die am nächsten Tag gemachte Äusserung "Arschloch", stellt eine grobe Ehrverletzung im Sinne des § 82 lit.g GewO dar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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