Kündigung wegen Minderleistung : OGH 9 Ob A 125/95 v.11.10.1995

Bei personenbezogenen Kündigungsgründen bedarf es vor der Kündigung dann keiner Ermahnung und Anleitung durch den Arbeitgeber, wenn die Minder- und Fehlleistungen allein in der Person des Arbeitnehmers begründet sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.024.3 Arbeitsleistung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-875402 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage