Unerlaubter Urlaub

In manchen Fällen darf der/die Beschäftigte zu Hause bleiben, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbart zu haben: Es ging um Pflegefreistellung und das Oberste Gericht entschied.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die neue Wirtschaft und ihr Betrieb (Nr.2)
VerfasserIn: Himmer, Stefanie
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.817.4 Pflegeurlaub
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-874392 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage