Geld allein pflegt nicht : Um die zweckentsprechende Verwendung des Pflegegeldes ist eine dringende Nachjustierung des Bundespflegegeldgesetzes notwendig
Die zu 80 Prozent im Familienbereich stattfindende Pflege wird überwiegend von Ehegattinnen, Töchtern, Schwiegertöchtern und Enkelkindern erbracht, welche ihre eigene berufliche Tätigkeit aufgeben oder erheblich einschränken müssen, wobei ein späterer Wiedereinstieg in das Berufsleben fraglich ist....
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Veröffentlicht in: | Zukunft ((1996) Nr.4 S.27-29)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Pflegeversicherung (SV)
362.2/.4 Behindertenfürsorge 368.42 Krankenversicherung (SV) 649.8 Hauskrankenpflege 396.5 Frauenarbeit 304 Sicherheit, soziale 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) | Dokument Nr. A-873184 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |