Geld allein pflegt nicht : Um die zweckentsprechende Verwendung des Pflegegeldes ist eine dringende Nachjustierung des Bundespflegegeldgesetzes notwendig

Die zu 80 Prozent im Familienbereich stattfindende Pflege wird überwiegend von Ehegattinnen, Töchtern, Schwiegertöchtern und Enkelkindern erbracht, welche ihre eigene berufliche Tätigkeit aufgeben oder erheblich einschränken müssen, wobei ein späterer Wiedereinstieg in das Berufsleben fraglich ist....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zukunft ((1996) Nr.4 S.27-29)
VerfasserIn: Hödl, Eleonore
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Pflegeversicherung (SV)
362.2/.4 Behindertenfürsorge
368.42 Krankenversicherung (SV)
649.8 Hauskrankenpflege
396.5 Frauenarbeit
304 Sicherheit, soziale
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) Dokument Nr. A-873184 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage