Gentests für die Lebensversicherung? : Selbstauferlegtes vorläufiges Moratorium bis zum Jahr 2000

...dass es einzig und allein das freie Recht des Einzelnen sei, zu entscheiden, ober er sich einem Gentest unterziehe. Niemals dürfen Arbeitgeber oder Versicherungen dies verlangen. Das "Recht auf Nichtwissen" müsse respektiert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 30.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.3 Lebensversicherung
342.721 Datenschutz
663.1 Biotechnik
575.1 Genetik
61 Medizin
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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