Gentests für die Lebensversicherung? : Selbstauferlegtes vorläufiges Moratorium bis zum Jahr 2000

...dass es einzig und allein das freie Recht des Einzelnen sei, zu entscheiden, ober er sich einem Gentest unterziehe. Niemals dürfen Arbeitgeber oder Versicherungen dies verlangen. Das "Recht auf Nichtwissen" müsse respektiert werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 30.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.3 Lebensversicherung
342.721 Datenschutz
663.1 Biotechnik
575.1 Genetik
61 Medizin
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 368.3 Lebensversicherung Dokument Nr. A-872815 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage