Gentests für die Lebensversicherung? : Selbstauferlegtes vorläufiges Moratorium bis zum Jahr 2000
...dass es einzig und allein das freie Recht des Einzelnen sei, zu entscheiden, ober er sich einem Gentest unterziehe. Niemals dürfen Arbeitgeber oder Versicherungen dies verlangen. Das "Recht auf Nichtwissen" müsse respektiert werden.
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 30.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.3 Lebensversicherung
342.721 Datenschutz 663.1 Biotechnik 575.1 Genetik 61 Medizin 342.721 Persönlichkeitsrecht |
Region: | Schweiz
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.3 Lebensversicherung | Dokument Nr. A-872815 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |