Ausschluss teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen gleichheitswidrig : BAG 28.3.1996 - 6 AZR 501/95

Der Status als Studierender und die in der Versicherungsfreiheit liegende sozialrechtliche Begünstigung sind keine sachlichen Gründe für eine arbeitsrechtliche Schlechterstellung dieser Arbeitnehmer bei der Gestaltung allgemeiner Arbeitsbedingungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.811 Teilzeitarbeit
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit Dokument Nr. A-872640 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage