Kein Nebenjob im Urlaub : 7 Ca 578/94

Benutzt ein Arbeitnehmer den genehmigten und bezahlten Erholungsurlaub, um einer beruflichen "Nebentätigkeit" nachzugehen, ist dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Mitarbeiters. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitnehmer (Arbeitskammer des Saarlandes) (44 (1996) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
331.142 Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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