Kein Nebenjob im Urlaub : 7 Ca 578/94
Benutzt ein Arbeitnehmer den genehmigten und bezahlten Erholungsurlaub, um einer beruflichen "Nebentätigkeit" nachzugehen, ist dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Mitarbeiters. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeitnehmer (Arbeitskammer des Saarlandes) (44 (1996) Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit 331.142 Nebenerwerb 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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