Versetzung wegen Unfähigkeit der Umstellung auf Computerarbeit : DO.A § 33 Abs.1, § 36 Abs.3 / OGH 8 Ob A 211/95 v.14.9.1995
Ist der Angestellte zur ordnungsgemässen Ausübung seiner früheren Stellung als Leiter der Aussenstelle unfähig, weil er infolge seines fortgeschrittenen Altes nicht mehr flexibel genug ist, die Umstellung auf Computerarbeit zu schaffen -, ist er aber zu den nunmehr zugewiesenen Diensten gerade noch...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4634)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
368-013 Arbeitsunfähigkeit 331.021F Bildschirmarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist der Angestellte zur ordnungsgemässen Ausübung seiner früheren Stellung als Leiter der Aussenstelle unfähig, weil er infolge seines fortgeschrittenen Altes nicht mehr flexibel genug ist, die Umstellung auf Computerarbeit zu schaffen -, ist er aber zu den nunmehr zugewiesenen Diensten gerade noch fähig und ist er an seinem nunmehrigen Arbeitsplatz zu gleichen Bezügen wie früher unter Beibehaltung seiner bisherigen Einreihung beschäftigt, ist die Versetzung zulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |