Versetzung wegen Unfähigkeit der Umstellung auf Computerarbeit : DO.A § 33 Abs.1, § 36 Abs.3 / OGH 8 Ob A 211/95 v.14.9.1995

Ist der Angestellte zur ordnungsgemässen Ausübung seiner früheren Stellung als Leiter der Aussenstelle unfähig, weil er infolge seines fortgeschrittenen Altes nicht mehr flexibel genug ist, die Umstellung auf Computerarbeit zu schaffen -, ist er aber zu den nunmehr zugewiesenen Diensten gerade noch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4634)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.021F Bildschirmarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Angestellte zur ordnungsgemässen Ausübung seiner früheren Stellung als Leiter der Aussenstelle unfähig, weil er infolge seines fortgeschrittenen Altes nicht mehr flexibel genug ist, die Umstellung auf Computerarbeit zu schaffen -, ist er aber zu den nunmehr zugewiesenen Diensten gerade noch fähig und ist er an seinem nunmehrigen Arbeitsplatz zu gleichen Bezügen wie früher unter Beibehaltung seiner bisherigen Einreihung beschäftigt, ist die Versetzung zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog