Versetzung wegen Unfähigkeit der Umstellung auf Computerarbeit : DO.A § 33 Abs.1, § 36 Abs.3 / OGH 8 Ob A 211/95 v.14.9.1995

Ist der Angestellte zur ordnungsgemässen Ausübung seiner früheren Stellung als Leiter der Aussenstelle unfähig, weil er infolge seines fortgeschrittenen Altes nicht mehr flexibel genug ist, die Umstellung auf Computerarbeit zu schaffen -, ist er aber zu den nunmehr zugewiesenen Diensten gerade noch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4634)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.021F Bildschirmarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-871423 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage