Bindungsdauer bei Rückersatz von Ausbildungskosten : OGH 9 Ob A 136/95 v.27.9.1995

(AngG § 20 Abs.4, ABGB § 879) Eine Bindungsdauer für eine Rückersatzverpflichtung von Ausbildungskosten von mehr als drei Jahren nach Absolvierung einer Ausbildung, deren Internatskosten vom Arbeitgeber getragen wurden, verstösst gegen die guten Sitten und stellt eine unzulässige Beschränkung des Kü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4735)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
657.47 Kosten
331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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