Haftungsbeseitigung als Gesetzgebungsmotiv? : Rene Laurer

§ 92 Abs.9 BWG regelt die Folge der Einbringung des Betriebes einer Sparkasse, Landes-Hypothekenbank (Pfandbriefstelle) und einer Genossenschaft in eine AG in haftungsrechtlicher Hinsicht. Ob die genannten Rechtspersonen bestehen bleiben (müssen), bleibt offen. Eine Besinnung auf die Verfassungslage...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.110-112)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bank
347.51 Haftpflicht
65.016 Unternehmerwechsel
658.114 Fusion
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 92 Abs.9 BWG regelt die Folge der Einbringung des Betriebes einer Sparkasse, Landes-Hypothekenbank (Pfandbriefstelle) und einer Genossenschaft in eine AG in haftungsrechtlicher Hinsicht. Ob die genannten Rechtspersonen bestehen bleiben (müssen), bleibt offen. Eine Besinnung auf die Verfassungslage gebietet jedenfalls bei den Rechtspersonen, für die ein öffentlich-rechtlicher Gewährträger haftet, das Fortbestehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog