Haftungsbeseitigung als Gesetzgebungsmotiv? : Rene Laurer
§ 92 Abs.9 BWG regelt die Folge der Einbringung des Betriebes einer Sparkasse, Landes-Hypothekenbank (Pfandbriefstelle) und einer Genossenschaft in eine AG in haftungsrechtlicher Hinsicht. Ob die genannten Rechtspersonen bestehen bleiben (müssen), bleibt offen. Eine Besinnung auf die Verfassungslage...
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Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.110-112)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Bank
347.51 Haftpflicht 65.016 Unternehmerwechsel 658.114 Fusion |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 92 Abs.9 BWG regelt die Folge der Einbringung des Betriebes einer Sparkasse, Landes-Hypothekenbank (Pfandbriefstelle) und einer Genossenschaft in eine AG in haftungsrechtlicher Hinsicht. Ob die genannten Rechtspersonen bestehen bleiben (müssen), bleibt offen. Eine Besinnung auf die Verfassungslage gebietet jedenfalls bei den Rechtspersonen, für die ein öffentlich-rechtlicher Gewährträger haftet, das Fortbestehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |