Haftungsbeseitigung als Gesetzgebungsmotiv? : Rene Laurer

§ 92 Abs.9 BWG regelt die Folge der Einbringung des Betriebes einer Sparkasse, Landes-Hypothekenbank (Pfandbriefstelle) und einer Genossenschaft in eine AG in haftungsrechtlicher Hinsicht. Ob die genannten Rechtspersonen bestehen bleiben (müssen), bleibt offen. Eine Besinnung auf die Verfassungslage...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.2 S.110-112)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bank
347.51 Haftpflicht
65.016 Unternehmerwechsel
658.114 Fusion
Region:Österreich
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