Die Berufungskommission nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Mit dem Bundesgesetz BGBl 1992/313 wurde die beim BMAS eingerichtete Berufungskommission geschaffen, der die ausschliessliche Zuständigkeit zukommt, in Angelegenheiten des Kündigungsschutzes über Berufungen gegen Bescheide der Behindertenausschüsse zu entscheiden. Die Berufungskommission ist als Kol...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.2)
VerfasserIn: Fritscher, Otto
Hofer, Hansjörg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
331.135 Kündigungsschutz
347.99 Gericht
34.038 Rechtsmittel
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6 Behindertenanstellung Dokument Nr. A-870784 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage