Zum Lauf der Gewährleistungsfrist bei vereinbarter "Garantiefrist" : OGH 7 Ob 541, 542/95 v.8.11.1995
Da durch Verbesserungsversuche und Verbesserungszusagen ein bereits bestehendes Recht oder Rechtsverhältnis anerkannt wird, beginnt auch eine dem anerkannten Anspruch eigentümliche Frist von neuem zu laufen. Somit wird auch eine vereinbarte "Garantiefrist" neuerlich in Gang gesetzt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.3 S.108-111)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.51 Gewährleistung 347.4 Schadensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Da durch Verbesserungsversuche und Verbesserungszusagen ein bereits bestehendes Recht oder Rechtsverhältnis anerkannt wird, beginnt auch eine dem anerkannten Anspruch eigentümliche Frist von neuem zu laufen. Somit wird auch eine vereinbarte "Garantiefrist" neuerlich in Gang gesetzt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |