Zum Lauf der Gewährleistungsfrist bei vereinbarter "Garantiefrist" : OGH 7 Ob 541, 542/95 v.8.11.1995
Da durch Verbesserungsversuche und Verbesserungszusagen ein bereits bestehendes Recht oder Rechtsverhältnis anerkannt wird, beginnt auch eine dem anerkannten Anspruch eigentümliche Frist von neuem zu laufen. Somit wird auch eine vereinbarte "Garantiefrist" neuerlich in Gang gesetzt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.3 S.108-111)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.51 Gewährleistung 347.4 Schadensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-870326 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |