Anrechnung von Sparbuchzinsen bei der Ausgleichszulage : BMAS 21.891/20-2/96 v.12.3.1996

Das Ausgleichszulagenrecht kennt bei der Anrechnung von Einkünften keine Bagatellgrenzen. Da es sich bei den Zinsen im Sinne des im Abgabenrechts geltenden Nominalwertprinzips um Früchte des Kapitals und nicht um den Ausgleich der Wertminderung der Kapitalanlage handelt, scheint auch eine Differenzi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
339.233 Einkommen
336.722 Spareinlage
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Ausgleichszulage Dokument Nr. A-870321 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage