Kein passives BR-Wahlrecht von türkischen Arbeitnehmern : OGH 8 Ob A 253/95 v.21.12.1995

(ArbVG Par.53 Abs.1 Z.1, MRK Art.11, EG-Vertrag Art.177) / Die Koalitionsfreiheit erfasst nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.152 Betriebsrat
331.152 Betriebsratswahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG Par.53 Abs.1 Z.1, MRK Art.11, EG-Vertrag Art.177) / Die Koalitionsfreiheit erfasst nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog