Kein passives BR-Wahlrecht von türkischen Arbeitnehmern : OGH 8 Ob A 253/95 v.21.12.1995
(ArbVG Par.53 Abs.1 Z.1, MRK Art.11, EG-Vertrag Art.177) / Die Koalitionsfreiheit erfasst nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.152 Betriebsrat 331.152 Betriebsratswahl 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ArbVG Par.53 Abs.1 Z.1, MRK Art.11, EG-Vertrag Art.177) / Die Koalitionsfreiheit erfasst nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |