Kein passives BR-Wahlrecht von türkischen Arbeitnehmern : OGH 8 Ob A 253/95 v.21.12.1995

(ArbVG Par.53 Abs.1 Z.1, MRK Art.11, EG-Vertrag Art.177) / Die Koalitionsfreiheit erfasst nicht auch das Recht zur Bildung eines Betriebsrats. Einem türkischen Arbeitnehmer fehlt das passive Wahlrecht zum Betriebsrat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.152 Betriebsrat
331.152 Betriebsratswahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische Dokument Nr. A-870238 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage