Rückforderung von Karenzurlaubsgeld und Sondernotstandshilfe bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch Anspruchslohn : VwGH 95/08/0106 v.5.9.1995

(AlVG Par.25, Par.39, Par.26 Abs.4) / Wird bei einer Karenzurlaubsgeld- bzw. Sondernotstandshilfebezieherin, die in einem Dienstverhältnis steht, nachträglich lediglich die Vollversicherungspflicht wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch ihren Anspruchslohn festgestellt, kann aus diese...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld Dokument Nr. A-869753 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage