Naturalbezüge und Abfertigung : OLG Wien 9 Ra 100/95 v.19.1.1996, Rekurs zulässig

(AngG Par.23 Abs.1) / Freiflüge, Flugbegünstigungen und die Dienstkleidung (Uniform) von Fluglinienangestellten haben als Naturalbezüge Entgeltcharakter und sind in die Abfertigungsbemessung einzubeziehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.235 Sachbezug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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