Naturalbezüge und Abfertigung : OLG Wien 9 Ra 100/95 v.19.1.1996, Rekurs zulässig
(AngG Par.23 Abs.1) / Freiflüge, Flugbegünstigungen und die Dienstkleidung (Uniform) von Fluglinienangestellten haben als Naturalbezüge Entgeltcharakter und sind in die Abfertigungsbemessung einzubeziehen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.235 Sachbezug 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer | Dokument Nr. A-869752 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |