Höchstgericht schränkt Haftung des Geschäftsführers für Steuerschuld ein : VwGH 91/13/0037 v.18.10.1995

Für Umsatzsteuer, die eine GmbH nicht abliefert, haftet deren Vertreter nicht mehr automatisch. Laut Verwaltungsgerichtshof muss, wie bei anderen Abgaben, sein Verschulden geprüft werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.04 Steuerschulden
347.51 Haftpflicht
658.114.4 GesmbH
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2.04 Steuerschulden Dokument Nr. A-869410 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage