Jus-Doktoratsstudium - keine Berufsfortbildung : VwGH 95/15/0161 v.22.11.1995
Die Kosten eines Hochschulstudiums sind grundsätzlich Ausbildungskosten; dies gilt auch für das nach Abschluss des Diplomstudiums fortgesetzte Doktoratsstudium.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
336.2.026 Steuerbegünstigung 377.4 Fortbildung 378.14 Studium 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-868731 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |