Alle Werkverträge über 5400 S kommen dran : Die Gesetzesvorlage zur Versicherungspflicht auf Werkverträge ist komplett

Sozialversicherungspflicht: Betroffene Auftraggeber wollen Kosten an Kunden weitergeben / Chaos durch Änderung bei Werkverträgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Zornig, Gabi
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
347.44 Werkvertrag
65.011.1 Unternehmenspolitik
304 Sicherheit, soziale
304 Sozialreform
65.012.4 Unternehmerverhalten
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Tabellee
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.4 Sozialversicherung Dokument Nr. A-867482 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage