Gleiches Recht für Mann und Frau? : Kommentar

P.S.: Das Nachtarbeitsverbot gilt natürlich nur für bezahlte Arbeit. Kein Gesetz hindert Frauen in Österreich daran, sich nach getanem Tagwerk die Abend- und Nachtstunden mit Hausarbeit und Kindererziehung zu "versüssen". Zu schade, dass das nicht auch EU-widrig ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Wiens, Richard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
396.5 Frauenarbeit
331.6 Arbeitsmarktpolitik
331.021F Hausarbeit
372 Kindererziehung
3-055.1 Mann
341.176 Integration, europäische
396.1 Frau: Gleichberechtigung
396 Frauenfrage
Region:Österreich
EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:P.S.: Das Nachtarbeitsverbot gilt natürlich nur für bezahlte Arbeit. Kein Gesetz hindert Frauen in Österreich daran, sich nach getanem Tagwerk die Abend- und Nachtstunden mit Hausarbeit und Kindererziehung zu "versüssen". Zu schade, dass das nicht auch EU-widrig ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog