Gleiches Recht für Mann und Frau? : Kommentar
P.S.: Das Nachtarbeitsverbot gilt natürlich nur für bezahlte Arbeit. Kein Gesetz hindert Frauen in Österreich daran, sich nach getanem Tagwerk die Abend- und Nachtstunden mit Hausarbeit und Kindererziehung zu "versüssen". Zu schade, dass das nicht auch EU-widrig ist.
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.02.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Nachtarbeit
396.5 Frauenarbeit 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.021F Hausarbeit 372 Kindererziehung 3-055.1 Mann 341.176 Integration, europäische 396.1 Frau: Gleichberechtigung 396 Frauenfrage |
Region: | Österreich
EU |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.021.812.2 Nachtarbeit | Dokument Nr. A-865951 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |