Exekutionsverfahren : OGH 8 Ob S 14/94 v.30.6.1994

Ungeachtet des Aufwandersatzgesetzes gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nötigen Exekutionskosten zu den gesicherten Ansprüchen im Sinne des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.921 Gerichtskosten
347.952 Exekution, gerichtliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-865801 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage